Hochhauskonzept Gemeinde Suhr
Im Zeitraum bis 2040 erwartet die Gemeinde Suhr ein deutliches Wachstum. Als Grundlagedokument für künftige Neufestlegungen der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde und als Beurteilungshilfe für konkrete Projektanfragen zeigt das Hochhauskonzept Suhr grundsätzliche Überlegungen zur möglichen Bebaubarkeit des Gemeindegebiets mit Hochhäusern auf. Das Konzept beinhaltet einerseits die Herleitung der Hochhausgebiete sowie das Behandeln der Ausführungsaspekte und ein Leitfaden für das Genehmigungsverfahren.
Entsprechend ihrer Auswirkung auf das Siedlungsgebiet werden zwei Arten von Hochhausgebieten unterschieden: Hochhausgebiete A dienen primär der Verdichtung, Hochhausgebiete B dienen primär der Freihaltung von Räumen. Weiter werden Ausschlussgebiete bezeichnet, in denen keine Hochhausbauten erstellt werden dürfen, da sie das Ortsbild in unerwünschter Weise verändern.
Für die Baubehörde der Gemeinde Suhr und deren Organe stellt das Hochhauskonzept eine verbindliche Ergänzung der bestehenden Instrumente dar. Das Konzept ist zudem in übergeordnete Planungsinstrumente eingebettet und berücksichtigt die Ergebnisse vorangegangener Studien der Gemeinde Suhr.